Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit

European Accessibility Act
EN 301549

Was ist EAA/EN301549?

Der European Accessibility Act New Window (EAA) ist eine von der EU im April 2019 verabschiedete Rechtsvorschrift, die Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen vorschreibt.

EN 301549 Neues Fenster ist ein Grundsatzdokument des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI), der EU-Agentur, die den digitalen Bereich regelt. EN 301549 definiert offizielle Standards für die Zugänglichkeit von Webseiten.

Es ist wichtig zu wissen, dass die europäische Politik zur Barrierefreiheit im Internet in einem langen, oft komplizierten Prozess entstanden ist. Damit Unternehmen die europäischen Vorschriften zur Barrierefreiheit vollständig verstehen, ist ein wenig Hintergrundwissen erforderlich.

Wann sind die EAA und die EN301549 in Kraft getreten?

Die Entwicklung einer europäischen Politik zur Barrierefreiheit im Internet war ein langer und komplizierter Prozess. Seit Anfang der 2000er Jahre treffen die EU-Behörden politische Entscheidungen, die auf die Bedürfnisse von Bürgern mit Behinderungen eingehen.
Zu den Meilensteinen auf dem Weg zu vollständigen Gesetzen zur Barrierefreiheit im Internet gehören:
Die neueste Version von EN 301549 New Window wurde 2021 veröffentlicht und basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines, WCAG, des World Wide Web Consortium (W3C). Sie wurde New Window entwickelt, um andere nationale und internationale Protokolle wie die amerikanische Section 508 zu berücksichtigen. Die Standards wurden jedoch erst mit der Verabschiedung der EAA im Jahr 2019 gesetzlich verankert.

Ab dem Datum des Inkrafttretens der EAA hatten die Dienstleister in der EU bis zu fünf Jahre Zeit, die Anforderungen des Gesetzes umzusetzen (die Frist läuft am 28. Juni 2025 ab). Wie viele hervorgehoben haben, werden die Unternehmen diese Frist angesichts der Belastung, die die LGR mit sich bringt, wahrscheinlich brauchen.

Was sind die Anforderungen der EAA?

Die EAA legt keine spezifischen Zugänglichkeitsstandards oder Anforderungen für die Einhaltung der Vorschriften fest, weil sie dem Gesetz Flexibilität lassen will. Im offiziellen Merkblatt der EAA heißt es, dass das Gesetz „keine detaillierten technischen Lösungen vorschreibt, wie eine Website konform zu machen ist“, obwohl Sie allgemeine Anforderungen und unverbindliche Beispiele in der Gesetzgebung finden. So schreibt die EAA beispielsweise vor, dass eine Website oder ein digitaler Dienst nicht auf einen einzigen Interaktionsmodus beschränkt sein darf, d. h. Audioinhalte müssen auch über Untertitel und geschriebener Text über ein Bildschirmlesegerät zugänglich sein.

In der Praxis gibt es jedoch viele Hinweise darauf, dass Unternehmen die Normen der EN 301549 einhalten müssen. Zum einen ist es nur natürlich, dass die Regulierungsbehörden das offizielle Dokument der EU zur Definition der Barrierefreiheit im Internet konsultieren, wenn sie die Einhaltung der Vorschriften für Websites prüfen.

Zweitens wurde im Vorfeld der Kodifizierung der EAA wiederholt auf die Norm EN 301549 Bezug genommen, so auch im Text des Gesetzesvorschlags.

Und schliesslich hat das Europäische Behindertenforum (EDF), das zu den wichtigsten nichtstaatlichen Befürwortern der EAA gehört, mehrere formelle Empfehlungen abgegeben, dass EN 301549 die Grundlage für die EU-Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit sein sollte. In Anbetracht der Tatsache, dass das EDF einer der wichtigsten Berater bei der Formulierung der EAA war, ist es fast sicher, dass die Regulierungsbehörden auch in diesem Punkt den Leitlinien der Gruppe folgen werden.

Wer muss sich an die EAA halten?

Die EAA ist bewusst so gestaltet, dass sie kein pauschales Gesetz ist, das alle Branchen betrifft. In der LGR ist klar definiert, welche Produkte und Dienstleistungen unter das neue Gesetz fallen. Dazu gehören:
Obwohl die Richtlinie ursprünglich für öffentliche und staatliche Stellen gedacht war, betrifft sie auch private Unternehmen. Unternehmen, die Dienstleistungen für Regierungsbehörden in Europa erbringen, müssen sicherstellen, dass ihre Zugänglichkeitsstandards den Anforderungen entsprechen. Die EAA verlangt auch, dass alle Online-Dienste von Unternehmen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Wie können Sie wissen, ob Ihre Website der EAA entspricht?

Mit einem kostenlosen Tool zur Überprüfung der Barrierefreiheit können Sie Ihre Website ganz einfach auf EAA- und WCAG-Konformität testen. Mit accessScan, dem kostenlosen Website-Zugänglichkeits-Checker von accessiBe, erhalten Sie einen ganzheitlichen Überblick über die Zugänglichkeitsprobleme auf Ihrer Website. Nachdem Sie die URL Ihrer Website eingegeben haben, führt accessScan eine schnelle Prüfung durch, nach der Sie eine Bewertung (konform, halb-konform, nicht-konform) sowie eine detaillierte Aufschlüsselung der während der Prüfung gefundenen Zugänglichkeitsprobleme (falls vorhanden) erhalten. Sie können diese Ergebnisse auch im PDF-Format herunterladen.
mit einer KI der Zukunft

bereit, deine Webseite für eine digitale Barrierefreiheit zu optimieren?

Wir heben deine Webseite auf das höchste Niveau digitaler Barrierefreiheit, unterstützt durch unsere moderne KI.

Deine Webseite für die digitale Barrierefreiheit optimieren

Impressum

Verantwortlich für den Inhalt:

Xhaqkaj Innovation L.L.C
Handelsname: AGENTUR X
Geschäftsadresse: Abdullah Tahiri p.N, 60000 Gjilan, Kosova
Operative Adresse: 9000 St. Gallen, Schweiz
Handelsregisternummer: 812174720
Numri unik identifikues